Ist der Gleichschritt auf Brücken gesetzlich verboten?Warum es verboten ist, auf Brücken zu marschieren
Es kann passieren, dass durch den Rhythmus des Gleichschritts eine Brücke derart in Schwingung versetzt wird, dass ein Einsturz droht (sog. Resonanzkatastrophe). Ist es daher gesetzlich verboten, im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren?
Auf Brücken ist es nicht erlaubt, zu marschieren. Hierdurch entstehen übermäßige Schwingungsamplituden im Resonanzfall, die die Brücke zerstören könnten. Daher wird auch von der so genannten Resonanzkatastrophe gesprochen.
Ist der Gleichschritt auf Brücken auch gesetzlich verboten?
Das Marschieren im Gleichschritt auf Brücken ist wegen der Gefahren sogar gesetzlich untersagt. Geregelt ist dies in § 27 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO). darin heißt es wörtlich: „Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden„.
Wer gegen § 27 Abs. 6 StVO vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, begeht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 24 c) StVO eine Ordnungswidrigkeit.
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